Veröffentlicht am 25.06.2026 15:54

Zwischen Löwenstolz und Insolvenzordnung

Im Insolvenzverfahren: TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. (Foto: Anne Wild)
Im Insolvenzverfahren: TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. (Foto: Anne Wild)
Im Insolvenzverfahren: TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. (Foto: Anne Wild)
Im Insolvenzverfahren: TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. (Foto: Anne Wild)
Im Insolvenzverfahren: TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. (Foto: Anne Wild)

Die Insolvenz der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA ist nicht nur ein betriebswirtschaftlicher Vorgang. Dahinter stehen betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Von der Reinigungskraft bis zum Profispieler. Sie treiben Sorgen um ihre Arbeitsplätze um. Was geschieht nach dem Insolvenzantrag der Profifußball-Tochter des TSV 1860 München?

Bei der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA stehen nicht nur die Profis, sondern auch die Spieler der U21-Mannschaft und der U19-Junioren unter Vertrag. Sie werden, wie auch die Angestellten der Geschäftsstelle, wohl zunächst für drei Monate Insolvenzgeld erhalten. Insolvenzgeld ist eine Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit. Es sichert Arbeitnehmer ab, wenn ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig ist und sie ihr Gehalt nicht mehr erhalten.

Final ausgelöst wurde der Insolvenzantrag durch Geschäftsführer Manfred Paula, nachdem eine von der Geschäftsführung gesetzte Frist an die Gesellschafter zur Sicherstellung der notwendigen Liquidität erfolglos verstrichen war. Weder Hasan Ismaik und die mit ihm verbundenen Unternehmen noch der Mutterverein stellten frisches Kapital bereit. Damit wurde aus einer stark angespannten wirtschaftlichen Lage ein juristisch zwingender Vorgang: Für eine Gesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KGaA ist der Insolvenzantrag bei Zahlungsunfähigkeit dann keine Option mehr, sondern eine Pflicht.

Dabei ist das Regelinsolvenzverfahren weniger ein spektakulärer Zusammenbruch als vielmehr der Versuch, einen Zusammenbruch geordnet zu bewältigen. Es beginnt mit dem Antrag beim zuständigen Amtsgericht München. Danach prüft das Gericht, ob bei der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA tatsächlich Insolvenzgründe vorliegen. In der Regel wird zunächst ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt, der untersucht, ob genügend Vermögen vorhanden ist, um das Verfahren überhaupt zu finanzieren. Erst mit der Eröffnung des eigentlichen Verfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Unternehmens auf den Insolvenzverwalter über. Ein mögliches Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung erscheint im Fall der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA nahezu ausgeschlossen. Dazu muss man wissen, dass die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA spätestens seit 2017 als bilanziell überschuldet gilt, das heißt, die Schulden der Gesellschaft ihr Vermögen übersteigen.

Im Zentrum steht die Frage, ob noch etwas zu retten ist. Beim sogenannten Berichtstermin informiert der Insolvenzverwalter die Gläubiger über die wirtschaftliche Lage. Dabei wird deutlich, ob eine Sanierung durch einen Insolvenzplan möglich ist oder ob der Betrieb abgewickelt werden muss. Im nüchternen Vokabular des Insolvenzrechts heißt dieser Vorgang Verwertung und Verteilung: Vermögenswerte werden verkauft, Forderungen eingezogen und die Erlöse nach einer Quote verteilt. Gerade diese Quote zeigt, wie hart die Realität eines Insolvenzverfahrens sein kann. Nicht alle Gläubiger stehen gleich gut da. Hasan Ismaik und die mit ihm verbundenen Firmen gelten ebenso wie der TSV München von 1860 e. V. als nachrangige Gläubiger. Sie werden erst dann befriedigt, wenn alle vorrangigen Gläubiger bedient wurden. In vielen Insolvenzverfahren bedeutet Nachrangigkeit faktisch, dass am Ende wenig oder gar nichts übrig bleibt.

Besonders bitter ist die Lage für jene, die dem Verein nicht als Investor oder Kreditgeber, sondern als Anhänger verbunden sind, wie die Dauerkartenkäufer der eigentlich für 2026/2027 geplanten Drittliga-Saison. Auch sie zählen zu den Gläubigern. Wer per PayPal oder Kreditkarte bezahlt hat, konnte sich sein Geld unter Umständen zurückholen. Wurde hingegen per Überweisung gezahlt, könnten Fans im schlechtesten Fall nahezu leer ausgehen. In welchem Umfang Rückzahlungen möglich sind, muss letztlich der Insolvenzverwalter klären.

Derweil hat der Mutterverein die Weichen für eine Neuorganisation des Lizenzfußballs gestellt. Auf der Mitgliederversammlung am vergangenen Sonntag stimmten die Mitglieder mit überwältigender Mehrheit der Gründung oder Übernahme einer GmbH zum Betrieb des Profifußballs beim TSV 1860 München zu. Aktuell arbeiten die Verantwortlichen im Verein fieberhaft daran, die organisatorischen Voraussetzungen für einen Start des TSV 1860 München in der Regionalliga Bayern zu schaffen. Die wichtigste Voraussetzung, die Spielerlaubnis des Bayerischen Fußball-Verbandes, liegt bereits vor. (as)

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