Fahrtkosten
Info zu den Fahrtkosten
Der Auszubildende hat die Fahrtkosten von seinem Wohnsitz zur Ausbildungsstelle bzw. Berufsschule selbst zu tragen. Dennoch: Sondervereinbarungen sind grundsätzlich möglich.
Der Auszubildende hat die Fahrtkosten von seinem Wohnsitz zur Ausbildungsstelle bzw. Berufsschule selbst zu tragen. Dennoch: Sondervereinbarungen sind grundsätzlich möglich.