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Beamte/r im gehobenen Dienst
Führungskräfte bei unterschiedlichen Behörden
Branche: Öffentlicher Dienst · Mindestqualifikation: Abitur
Sachbearbeitung und Führungsaufgaben
Im gehobenen Dienst der Allgemeinen (Inneren) Verwaltung übernehmen Kommunal-, Landes- oder Bundesbeamte Sachbearbeitungs- und Führungsaufgaben bei unterschiedlichen Behörden. Sie treffen Entscheidungen aufgrund geltender Gesetze und überwachen teils auch deren Einhaltung, zum Beispiel in der Bauverwaltung, in der Landesentwicklung oder im Verkehrswesen. Auch die Beratung von Bürgern (Stichwort bürgernahe Verwaltung) kann zum Aufgabenfeld gehören, genauso wie die Führung von Mitarbeitern.
Das Studium
Das in der Regel 3-jährige Studium wird vom Bund und von den Bundesländern in eigenen Verordnungen geregelt, deren Bestimmungen voneinander abweichen können. Das Studium für den gehobenen Dienst der Allgemeinen (Inneren) Verwaltung wird an Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung des Bundes und der Bundesländer und bei Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden durchgeführt. Die Bezeichnungen der Bildungsstätten können je nach Bundesland variieren. Oft ist von „Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung“ die Rede.
Voraussetzungen
Vorausgesetzt wird die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss. Darüber hinaus müssen die Bewerber/innen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren. Außerdem dürfen in einzelnen Bundesländern bestehende Höchstaltersgrenzen nicht überschritten werden. Studieninhalte sind unter anderen Verwaltungsorganisation, Recht, Betriebswirtschaft, Personalwirtschaft, Controlling.
Die Chancen
Nach dem Studium müssen sich die Beamten meist entscheiden, worauf sie sich spezialisieren möchten. Das Spektrum reicht von Personal- und Haushaltswesen über Datenschutz bei Bund und Ländern bis hin zu Fach- und Führungsaufgaben in Steuer-, Sozial- oder Bauverwaltungsämtern. Anfänger werden in die Besoldungsgruppe A 9 eingestuft, was monatlich 2.254 Euro brutto entspricht. In Stufe 8 der Besoldungsgruppe A 13 sind das dann schon 4.471 im Monat. Übrigens: Beamte zahlen Steuern aber keine Sozialversicherungsbeiträge. Deshalb bleibt ihnen deutlich mehr netto übrig als vergleichbaren Angestellten.