Krankmeldung
Wie & Wann?
Sofort am ersten Tag der Krankheit muss der Betrieb beziehungsweise die Schule informiert werden. Der guten Ordnung halber telefonisch bei Arbeits- oder Unterrichtsbeginn. Spätestens nach drei Tagen Fernbleiben von Arbeitsplatz oder Schulbank wird ein ärztliches Attest nötig, bei manchen Arbeitgebern aber auch schon früher.