Kündigung

Kurzinformation

Während der Probezeit kann der Auszubildende, aber auch der Betrieb ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen. Danach braucht es schon wichtige Gründe dafür, und immer die Schriftform. Nicht volljährige Azubis können nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten kündigen.