Jugendarbeitsschutz­­gesetz

Wichtig für Minderjährige

Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt dem Schutz von arbeitenden Kindern und Jugendlichen. (Foto: photos.com)

Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt dem Schutz von arbeitenden Kindern und Jugendlichen. (Foto: photos.com)

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht in allen Gefahrenbereichen arbeiten. Das gilt für sittliche Gefahren, Lärm, gesundheitsgefährdende Stoffe und überhaupt für alle Tätigkeiten, die Gefahren bergen, die Minderjährige noch nicht gut einschätzen können.


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