Überstunden

Gesetzlich verboten

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind Überstunden verboten. Täglich eine halbe Stunde mehr ist lediglich dann erlaubt, wenn es sich um den Stundenausgleich für einen freien Tag zwischen Feiertagen und Wochenenden handelt. Hingegen sind Überstunden bei Volljährigen erlaubt, sie müssen jedoch ausschließlich dem Ausbildungszweck dienen. Meist ist die Überstundenvergütung tarifvertraglich geregelt.