FSJ im Ausland
Das Eine mit dem Anderen verbinden.
Freiwilliges Engagement und Auslandsaufenthalt miteinander verbinden? Auch das geht. Zwar nicht mit dem Bundesfreiwilligendienst (BFD), der kann nicht im Ausland abgeleistet werden, aber zum Beispiel mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ). Wer ein FSJ im Ausland leistet, der möchte anderen Menschen helfen. Diese werden je nach Einsatzgebiet betreut, unterstützt oder begleitet. Die Freiwilligenarbeit kann in Kindertagesstätten und Jugendhäusern verrichtet werden. Auslands-FSJler kommen in Einrichtungen für behinderte Menschen, in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen zum Einsatz. Auch bei ambulanten Sozialdiensten und in Beratungsstellen können FSJler ihren Dienst tun. Ihnen stehen dabei Fachkräfte zur Seite, die sie in ihre Arbeitsbereiche einführen und die sie anleiten. Weil man bei einem FSJ mit Menschen arbeitet, sollte die jeweilige Landessprache beherrscht werden. Damit man nicht ins kalte Wasser geworfen wird, bieten die Träger eines Freiwilligen Sozialen Jahres im Ausland vierwöchige Seminare zur Vorbereitung an.
Das FSJ im Ausland ist jedoch mit höheren Kosten als das im Inland verbunden. Denn die Hin- und Rückreise muss der Freiwillige in der Regel selbst bezahlen. Aber auch Auslands-FSJler bekommen jeden Monat Taschengeld. Sie bekommen von der Trägerorganisation eine Kranken- und eine Unfallversicherung für das Ausland. Ebenso werden die Kosten für die gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge übernommen. Der Anspruch auf Kindergeld besteht fort. Der Träger stellt in der Regel Unterkunft und Verpflegung. Das Auslands-FSJ dauert mindestens sechs, maximal 18 Monate, meistens aber ein Jahr. Dann hat der Freiwillige einen Urlaubsanspruch von 26 Tagen. Für ein Auslands-FSJ können sich Jugendliche bewerben, die zu Beginn des Auslandsjahres zwischen 16 und 27 Jahre alt sind. Manche Länder verlangen ein Mindestalter von 18 Jahren.
Wer als FSJler ins Ausland gehen will, muss sich möglichst früh – mindestens ein Jahr vor dem gewünschten Termin – bei regionalen FSJ-Trägern bewerben. Leider ist die Nachfrage größer als das Angebot an freien Plätzen. Deshalb gibt es Auswahlverfahren, die FSJ-Organisationen vermitteln die erfolgreichen Bewerber an Partnereinrichtungen im Ausland. Ein Freiwilliges Soziales Jahr im Ausland kann nur bei zugelassenen Trägern absolviert werden.
Einige nach Bundesländern geordnete Organisationen, die ein FSJ im Ausland anbieten, sind hier zu finden: www.bundes-freiwilligendienst.de