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Der Bundesfreiwilligendienst

Das neue freiwillige soziale Jahr

Der Bundesfreiwilligendienst eignet sich besonders für Jugendliche, die lieber im eigenen Land bleiben. (Foto: photos.com)

Der Bundesfreiwilligendienst eignet sich besonders für Jugendliche, die lieber im eigenen Land bleiben. (Foto: photos.com)

Wer lieber im eigenen Land bleibt und nach einer Tätigkeit sucht, findet diese vielleicht beim Bundesfreiwilligendienst (BFD). Mit dem Aussetzen der Wehrpflicht hat der Zivildienst seine Existenzberechtigung verloren. Wollten junge Männer nicht den Dienst an der Waffe leisten, mussten sie bis vor Kurzem ersatzweise als Zivildienstleistende, kurz Zivis, meist im sozialen Bereich wie in Krankenhäusern, Altenheimen oder Jugendeinrichtungen Pflege-, Betreuungs- und Fahrdienste übernehmen. Die letzten Zivis haben am 31. Dezember 2011 ihre Arbeit beendet. Weil hiermit wertvolle Arbeitskräfte zum kleinen Preis weggefallen sind, hat die Bundesregierung den Bundesfreiwilligendienst (BFD), eine Initiative zur freiwilligen, gemeinnützigen und unentgeltlichen Arbeit, eingeführt.

Dieser soll den Jugendfreiwilligendienst (Freiwilliges Soziales Jahr und Ökologisches Jahr, Freiwilliges Jahr in der Denkmalpflege, im Sport, Freiwilliges Soziales Jahr im Kulturbereich) ergänzen und bürgerschaftliches Engagement fördern. Diese Freiwilligendienste richten sich speziell an Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre, während es beim BFD keine Altersgrenze gibt. Die Einsatzmöglichkeiten im Rahmen des BFD sind vielfältig: die Bundesfreiwilligendienstler, kurz Bufdis oder BFDler, können in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten im sozialen Bereich, zum Beispiel in der Jugendarbeit, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege oder der Behindertenhilfe eingesetzt werden. Sie haben auch die Möglichkeit, sich im Umwelt- und Naturschutz zu engagieren, ebenso wie im Sport, in der Bildung, in der Integration oder in der Kultur- und Denkmalpflege sowie – ein weiterer Unterschied zum Jugendfreiwilligendienst – im Zivil- und Katastrophenschutz. Bufdis werden bei ihrer Tätigkeit von einer Fachkraft angeleitet und betreut. Sie bekommen neben Unterkunft und Verpflegung ein Taschengeld (Höchstgrenze: 330 Euro pro Monat) und kostenlose Seminare. Sie sind wie Arbeitnehmer versichert und erhalten am Ende ihres Dienstes ein Zeugnis.

Weitere Infos: www.bundesfreiwilligendienst.de

 
 
 
 

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