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Was machen Pastoralreferenten?
Unterwegs im Auftrag des Herrn
Pastoralreferenten oder -referentinnen übernehmen seelsorgerische Aufgaben in römischkatholischen Kirchengemeinden. Zudem können sie Religionsunterricht erteilen oder in der Erwachsenenbildung und Jugendarbeit tätig sein. Im Rahmen des Gottesdienstes übernehmen sie auch liturgische Aufgaben. Und sie sind an der Vorbereitung von kirchlichen Festen wie Erstkommunion, Firmung, Taufe oder Hochzeit beteiligt. Hinzu kommen eventuell Öffentlichkeitsarbeit und das Organisieren von Veranstaltungen. Ein recht großes Aufgabenspektrum also, das berufliche Mobilität und Flexibilität erfordert.
Das Studium
Um diese Tätigkeit ausüben zu können, ist üblicherweise ein Hochschulabschluss in Katholischer Theologie und eine anschließende zweijährige Berufseinführung erforderlich, die mit der zweiten Dienstprüfung endet. Die Stellenzuweisung erfolgt dann durch den Bischof.
Bereits während des Studiums können angehende Katholische Theologen und Theologinnen die
Weichen für ihre spätere Karriere stellen. Abhängig davon, welches Einsatzgebiet sie anstreben, können sie Praktika in Pfarrbüros, Fachredaktionen von Verlagen oder Bibliotheken, Archiven mit theologischem Schwerpunkt, diakonischen Einrichtungen oder in kirchlichen Begegnungsstätten ableisten.
Voraussetzungen
Unabdingbar ist verständlicherweise die Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche. Genauso wie ein starker Glaube. Pastoralreferenten müssen nicht nach dem Zölibat leben, jedoch gilt es zu bedenken, dass die Arbeitszeiten unregelmäßig sein können – geheiratet wird eben gern am Wochenende und auch Abendtermine sind häufig (Gottesdienst, Erwachsenenbildung).
Neben Religionslehre sind Latein und Griechisch wichtige Schulfächer, denn das Quellenstudium ist ein Hauptteil des Studiums. Auch Kenntnisse in Philosophie, Geschichte und Kunst sollten ausreichend vorhanden sein.
Die Chancen
Heute gibt es in Deutschland noch etwa 14.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Seelsorger beider großen Konfessionen. Vor zehn Jahren waren es noch 20.000, die Kirchen suchen also händeringend nach Personal, was die Arbeitslosenquote von 0,4 Prozent verdeutlicht. Die katholische Kirche hat das verfassungsrechtlich gesicherte Recht, die Arbeitsverhältnisse im kirchlichen Dienst als ihre Angelegenheit selbständig zu ordnen. Nach der Arbeits- und Vergütungsordnung werden Pastoralreferenten nach erfolgreicher zweiter Dienstprüfung in die Entgeltgruppe 13 eingruppiert. In der Stufe 1 dieser Entgeltgruppe erhält man ein monatliches Bruttoentgelt von 2.955 Euro, in der Stufe 6 sind es dann 4.464 Euro. Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich: Als Theologe/-in kann man/frau sich im Bereich Beratung (Coaching für Führungskräfte, Mediation, Supervision) oder im Bereich Bildung selbstständig machen.