Branche: Handwerk und Industrie
Mindestqualifikation: Hauptschulabschluss
pflegen und schneiden Haare und gestalten Frisuren. Zunächst beraten sie ihre Kunden bei der Wahl einer passenden und modischen Frisur. Nach deren Wünschen schneiden sie ihnen die Haare, verändern mit chemischen Präparaten die Haarfarbe, legen Dauerwellen ein und formen schließlich mit Föhn, Kamm und Bürste die Frisur.
Darüber hinaus ergänzen sie Frisuren mit Haarteilen, die sie zum Teil selbst herstellen. Zum Herrenfach gehört es auch, Bärte zu rasieren, zu pflegen und zu formen. Kosmetische Behandlungen der Gesichtshaut und Nagelpflege (Maniküre) führen Friseure und Friseurinnen ebenfalls durch. Außerdem beraten sie ihre Kunden bei der Auswahl, Verwendung und Pflege künstlicher Haarteile wie Perücken und Toupets.
Beschäftigungsmöglichkeiten finden Friseure und Friseurinnen in Fachbetrieben des Friseurhandwerks, Hotels, Krankenhäusern, Fernsehanstalten sowie im Einzel- und Großhandel mit Haarpflege- und Kosmetikartikeln oder im Beauty-Center. Nach der neuen Handwerksordnung können sich Friseure und Friseurinnen nach erfolgreich abgelegter Meisterprüfung oder sechsjähriger Gesellentätigkeit (davon vier Jahre in leitender Stellung) im zulassungspflichtigen Friseurhandwerk selbstständig machen.
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Ausbildungsvergütung (1. - 3. Jahr): 325 - 505 Euro
Zugangsvoraussetzung: Hauptschulabschluss
weitere Informationen: berufenet.de
Passende News:
Betriebliche Einstiegsqualifizierung Jugendlicher in München
Schwung am Lehrstellenmarkt
Von der Ausbildungsplatzbörse zum Wunschberuf
Ferien-Werkstatt der Handwerkskammer