Jugendarbeitsschutzgesetz
Wichtig für Minderjährige
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht in allen Gefahrenbereichen arbeiten. Das gilt für sittliche Gefahren, Lärm, gesundheitsgefährdende Stoffe und überhaupt für alle Tätigkeiten, die Gefahren bergen, die Minderjährige noch nicht gut einschätzen können.