Arbeitslosenversicherung

Sicherheit im Fall des Arbeitsplatzverlustes

Wer in den vergangenen drei Jahren mindestens 12 Monate am Stück in diese Versicherung einbezahlt hat, also durchgehend beschäftigt war, hat im Fall des Arbeitsplatzverlustes Anspruch auf Arbeitslosengeld. Unabhängig von der Dauer der Beschäftigung wird Arbeitslosengeld aber nur mehr für höchstens 12 Monate bezahlt, danach gibt's nur noch Hartz IV, also Sozialhilfe. Der Antrag auf Arbeitslosengeld muss bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.

 

arbeitsagentur.de